sektoraler Heilpraktiker für Podologie

 

Im April 2013 ist mir vom Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Heilpraktiker für Podologie erteilt worden.

 

Es ist mir nun möglich Sie ohne ärztliche Verordnung zu behandeln, die Diagose zu stellen und die erforderlichen Therapieformen zu wählen.

 

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen enthält in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.

 

Anders verhält es sich bei den privaten Krankenkassen:

 

Sollten Sie eine Vereinbarung über Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, so zahlen Sie im Anschluss an die Behandlung in bar, erhalten die Rechnung, und diese reichen Sie dann bitte eigenständig bei Ihrer privaten Krankenkasse ein.

 

Ob Sie die Ihnen enstandenen Kosten erstattet bekommen, hängt von den, mit Ihrer privaten Krankenkasse, vereinbarten Vertragsinhalten ab.

 

Damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen, informieren Sie sich bitte  vorab direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse!